Bei einem platten Reifen, Druckverlust oder Reifenschaden ist nicht immer alles gleich verloren. Je nach Schaden des Reifen kann dieser von uns repariert werden. So das Sie Ihre Fahrt fortsetzen können.
Welche Reifenreparatur ist erlaubt?
Erlaubt ist die Reparatur laut Straßenverkehrsordnung nur bei Reifen mit kleinen Stichverletzungen in der Lauffläche. Nicht repariert werden dürfen Schäden an den Reifenflanken oder Risse.
Welche Reifen dürfen nicht repariert werden?
– Wenn die Profiltiefe unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert von 1,6 mm liegt.
– Der Gummi ist gerissen, verschlissen oder beschädigt ist.
– Wenn das Loch im Reifen einen Durchmesser von 6 mm oder mehr hat
Gründe für eine Reifenreparatur:
Meist kann mit einem Ersatzreifen nicht weit, viel und schnell gefahren werden. Die meisten Ersatzräder sind auf 80 km/h begrenzt.
Auch bei einem Reifen mit noch viel Reifenprofiel wäre es ärgerlich diesen komplett zu ersetzen.
In manchen Fällen müsste der Reifen aus technischen Gründen Achsweise, d.h. beidseitig, getauscht werden.
Wenn es sich um einen Neureifen handelt der frisch montiert wurde.
Wann kann ich meinen Reifen noch reparieren:
Wenn der Reifenschaden kurz nach seiner Entstehung entdeckt wurde und mit dem platten Reifen keine weite Strecke gefahren wurde.
Zudem sollte kein Reifendichtmittel verwendet worden sein.